Informationen

Narkosevorgespräch

In der Regel werden Sie von Ihrem Operateur über den vorgesehenen Eingriff aufgeklärt. Je nach Art der Operation werden bei diesem Gespräch bereits Nachsorge- oder Krankengymnastiktermine vereinbart, um den Behandlungserfolg sicherzustellen.

Außerdem erhalten Sie einen gelben Aufklärungsbogen für die Narkose, den Sie bitte sorgfältig durchlesen und ausfüllen.

In dem Narkosevorgespräch mit Ihrem Anästhesisten wird dieser Sie über eventuell bei Ihnen bestehende Erkrankungen befragen, und ggf. notwendige Voruntersuchungen veranlassen. Die Einnahme von Medikamenten, die Sie regelmäßig einnehmen wird ebenfalls besprochen.

Sollte es aus organisatorischen Gründen nicht möglich sein, das Narkoseaufklärungsgespräch vor dem eigentlichen Operationstermin zu führen, kann dieses in Ausnahmefällen, bei ausreichend verbleibender Bedenkzeit, auch am Eingriffstag stattfinden.

Das Narkosevorgespräch findet je nach Art des Eingriffes in der Praxis des Operateurs oder in unserer Praxis nach Terminvergabe statt. Nähere Informationen darüber erhalten sie durch den Operateur.

In dem Narkosevorgespräch werden wir uns vergewissern, dass Sie nach dem Eingriff abgeholt und zu Hause durch eine Betreuungsperson Ihrer Wahl versorgt werden können und dass kein akuter Infekt der Atmungsorgane oder des Magen-Darm-Traktes vorliegt.

OP Tag

Bleiben Sie am Morgen der Operation bitte telefonisch erreichbar, falls sich Ihr Termin ändert, müssen wir Sie anrufen können.

Falls Sie Fieber über 37,5°C, Husten, Schnupfen oder einen anderen Infekt bekommen, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung, da der Eingriff dann gegebenenfalls zur Vermeidung von Komplikationen verschoben werden muss.

Erwachsene dürfen sechs Stunden vor dem OP-Termin nichts essen (auch keine Süßigkeiten, Obst, Kaugummi), nichts trinken und nicht rauchen. Klares Wasser oder Tee ohne Milch sind bis zwei Stunden vor dem Eingriff nach Rücksprache mit dem Anästhesisten erlaubt.

Medikamente, die Sie regelmäßig bekommen, können und sollen in den meisten Fällen auch am OP-Tag eingenommen werden. Es gibt aber Ausnahmen ! Insbesondere bei der Einnahme blutgerinnungshemmender Medikamente müssen wir ein individuell auf Ihren Fall abgestimmtes Vorgehen besprechen.

Kontaktlinsen, herausnehmbare Zahnprothesen (nach Rücksprache) Piercings und Schmuck sollen abgelegt und sicher aufbewahrt werden.

Bringen Sie bitte mit

  • Ihre Krankenversichertenkarte
  • die ausgefüllten Aufklärungsbögen für Operation und Anästhesie
  • die Ergebnisse von Voruntersuchungen (z. B. Laborwerte, EKG, Röntgenaufnahmen)
  • ggf. Ihren Blutgruppenausweis oder Mutterpass
  • bequeme Kleidung, die sie auch über evtl. angelegten Verbänden tragen können
  • etwas zu lesen zur Verkürzung von Wartezeiten und Ablenkung von Unannehmlichkeiten
  • keine größeren Geldbeträge oder Wertsachen
  • ggf. etwas zu Essen für nach der Operation
  • ggf. Blutzuckermessgeräte, Tabletten oder CPAP Masken

Die von Ihnen bestimmte Begleit- und Betreuungsperson für die ersten 24 Stunden nach dem Eingriff muss bereits unmittelbar nach dem Eingriff für uns telefonisch erreichbar und verfügbar sein. Diese Person soll Sie nicht allein lassen und soll sich um Sie kümmern können.

Nachdem Ihr Anästhesist und Ihr Operateur Ihre abschließenden Fragen beantwortet haben und eine körperliche Untersuchung durchgeführt wurde, erhalten Sie je nach Art des Eingriffs bereits vor der Narkoseeinleitung ein schmerzstillendes Medikament als Basis für die postoperative Schmerztherapie.

Nach einer Anästhesie kann es zu Blutdruckschwankungen kommen. Stehen Sie also nach dem Eingriff nicht allein auf, sondern bitten Sie das Pflegepersonal um Unterstützung, auch wenn Sie sich kräftig genug fühlen.


Nach dem Eingriff:

Es ist wichtig, dass Sie sich schonen, auch wenn Sie sich nur wenig beeinträchtigt fühlen. Achten Sie auf eine ausreichende Trinkmenge.

Rauchen in den ersten 24 Stunden nach einem Eingriff kann die Wundheilung beeinträchtigen. Trinken Sie auf keinen Fall Alkohol, da dieser die Wirkung noch nicht abgeklungener Anästhesiemedikamente verstärken kann und die Wirkung von Schmerzmedikamenten verändert. Nehmen Sie aus dem gleichen Grund Beruhigungs- oder Schlafmittel nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt.

Sie dürfen in den ersten 24 Stunden nach dem Eingriff nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen, weder als Auto-, Fahrrad- oder Motorradfahrer noch als Fußgänger.

Während dieser Zeit dürfen Sie auch keine Maschinen bedienen, mit denen Sie sich oder andere gefährden können. Außerdem sollten Sie keine wichtigen Entscheidungen treffen oder Verträge unterzeichnen.

Mit Ihrem behandelnden Arzt sollten Sie sich insbesondere in Verbindung setzen bei:

  • Anstieg der Körpertemperatur über 38,5°C
  • erschwerter Atmung
  • außergewöhnlichen Schmerzen, starker Schwellung oder Rötung des Wundbereiches
  • fortdauernder Übelkeit und Erbrechen
  • ungewöhnlichen Rücken- oder Ischias Schmerzen, starken Kopfschmerzen oder Nackensteife
  • Nachblutungen, die nach kleinen gynäkologischen Eingriffen Regelblutungsstärke deutlich übersteigen
  • Schüttelfrost
  • auffallender Blässe
  • Kribbelempfindungen, Taubheitsgefühl, Schwellungen, Blau- oder Weiß Verfärbungen von Fingern oder Zehen nach Anlage eines festen Verbandes oder eines Gipsverbandes

Bitte seien Sie am Abend nach dem Eingriff telefonisch erreichbar, damit Ihre behandelnden Ärzte sich gegebenenfalls nach Ihrem Befinden erkundigen können.

Vollnarkose

Während einer Vollnarkose befinden Sie sich von Anfang bis Ende der Operation in einem tiefschlafähnlichen Zustand: Bewusstsein und die Schmerzwahrnehmung sind im ganzen Körper ausgeschaltet. Dies erreichen wir durch die kontinuierliche Zufuhr von Narkose- und Schmerzmedikamenten. Ihre Atmung sichern wir in dieser Zeit entweder über eine Kehlkopfmaske (Larynxmaske) oder einen Beatmungsschlauch (Tubus).

Während Sie schlafen und operiert werden, überwachen wir bei Ihnen ständig alle wichtigen Körperfunktionen. Zum Ende der Operation reduzieren wir die Medikamentenzufuhr. Dann wachen Sie wenige Minuten nach dem Ende der Operation wieder auf. Die Larynxmaske oder den Tubus entfernen wir noch während Sie schlafen.

Sedierung / Standby

Sedierung

Bei dieser Art der Betäubung wird durch die intravenöse Gabe von Medikamenten der Schmerz ausgeschaltet (Analgesie) und eine starke Beruhigung erzeugt (Sedierung). Je nach Dosierung dieser Medikamente bleiben Sie weiter ansprechbar oder schlafen.

Die Sedierung kann bei einigen Eingriffen eine Alternative zur Vollnarkose oder aber eine sinnvolle Ergänzung zur örtlichen Betäubung sein.

Die Analgosedierung eignet sich besonders für ängstliche und unruhige Patienten. Anders als bei der Vollnarkose atmen Sie als Patient während des Verfahrens selbständig und reagieren auf Ansprache.

Während des Dämmerschlafes führen wir selbstverständlich eine kontinuierliche Überwachung Ihrer Körperfunktionen durch.


Standby

Bei gewissen kurzen Eingriffen, insbesondere bei zahnärztlichen Behandlungen, überwachen wir Ihren Kreislauf mittels EKG, Blutdruckmanschette und Sauerstoffsättigung. Dies betrifft insbesondere Patienten mit vielen Vorerkrankungen oder hohem Alter. So können Sie und der behandelnde Arzt, sicher sein, dass im Notfall schnell und professionell geholfen wird. Wenn die Behandlung abgeschlossen ist werden sie noch eine kurze Zeit überwacht und können dann nach Hause.

Peribulbäranästhesie

Anästhesie bei Operationen des Grauen Stars (Katarakt)

Die Operation des Grauen Stars (Katarakt) wird in den meisten Fällen ambulant und unter örtlicher Betäubung des Auges durchgeführt (Peribulbäranästhesie). Den genauen Ablauf bespricht der Narkosearzt am Tag der Operation mit Ihnen.

Nach der Gabe eines kurzwirksamen Schlafmittels in die Vene (intravenöse Kurznarkose), kann die dafür notwendige Spritze am Auge schmerzfrei gegeben werden. Durch diese Kombination ergibt sich ein sehr schonendes und wenig kreislaufbelastendes Anästhesieverfahren.

In speziellen Fällen kommt auch die Durchführung in Vollnarkose oder in einer sogenannten Gelanästhesie in Betracht.

Vor Durchführung der Anästhesie legen wir Ihnen ein Blutdruckmessgerät und einen Fingerclip zur Messung des Pulses und der Sauerstoffsättigung Ihres Blutes, sowie ein EKG an. So können wir Ihre Kreislauf- und Atemfunktion immer sicher überwachen. Während der Operation ist Ihr Anästhesist immer in Ihrer Nähe und achtet auf Ihr Wohlbefinden.

Nach dem Eingriff müssen Sie noch eine kurze Zeit bei uns bleiben. Diese Zeit nutzen wir, um Ihnen und/oder Ihrer Begleitung die notwendigen Nachsorgemaßnahmen zu erklären. Sie dürfen auch gleich wieder essen und trinken.

Narkose beim Zahnarzt

Sie wollen oder müssen sich einem zahnärztlichen Eingriff in Vollnarkose unterziehen. Hier besteht oftmals Unsicherheit darüber, inwieweit die entstehenden Kosten durch die jeweilige Krankenversicherung getragen werden.

Momentan wird eine Behandlung nur in folgenden Situationen von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt:

  • Bei unkooperativen Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr wenn vorherige Versuche, die Behandlung ohne Narkose durchzuführen, gescheitert sind oder der Zahnarzt die geplante Behandlung ohne Narkose von vornherein nicht für durchführbar hält.
  • Bei Patienten mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung
  • Bei Patienten mit einer ausgeprägten, ärztlich anerkannten Angstreaktion (hierzu ist ein fachärztliches psychiatrisches Attest und eine Überweisung notwendig)

Sollten Sie dennoch eine zahnärztliche Behandlung in Vollnarkose wünschen, so gibt es die Möglichkeit diese im Zuge einer Privatleistung durchführen zu lassen. Hierbei werden wir mit Ihnen entsprechend der zu erwartenden Kosten eine schriftliche Honorarvereinbarung gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) treffen. Im Rahmen des Narkosevorgesprächs informieren wir Sie gerne über die anfallenden Kosten und Zahlungsmodalitäten.

Bitte beachten Sie zu diesem Thema auch die Stellungnahme der kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, KZBV.

Im Falle einer privaten Krankenversicherung ist die Übernahme der Kosten in aller Regel kein Problem. Sie bekommen eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte und reichen diese wie üblich zur Erstattung ein.