Patienteninformation
Das sollte Sie wissen
Narkose-vorgespräch
Aufklärung & Vorbereitung
Ihr Operateur klärt Sie über den geplanten Eingriff auf und vereinbart bei Bedarf Nachsorge- oder Krankengymnastiktermine. Sie erhalten einen Aufklärungsbogen zur Narkose, den Sie sorgfältig lesen und ausfüllen.
Gespräch mit dem Anästhesisten
Der Anästhesist befragt Sie zu bestehenden Erkrankungen und regelmäßig eingenommenen Medikamenten. Falls nötig, werden Voruntersuchungen veranlasst.
Ort & Termin
Das Gespräch findet je nach Eingriff in der Praxis des Operateurs oder bei uns statt – nach vorheriger Terminvereinbarung. In Ausnahmefällen ist es auch am Eingriffstag möglich. Ihr Operateur informiert Sie über den genauen Ablauf.
Was wir vorab klären
Wir stellen sicher, dass Sie nach dem Eingriff abgeholt werden und eine Betreuungsperson zur Verfügung steht. Außerdem prüfen wir, ob kein akuter Infekt der Atem- oder Verdauungsorgane vorliegt.
Anästhesieverfahren
Vollnarkose
Sie schlafen während der gesamten Operation. Bewusstsein und Schmerzwahrnehmung sind ausgeschaltet. Wir überwachen kontinuierlich alle Körperfunktionen und entfernen Kehlkopfmaske oder Beatmungsschlauch noch während des Schlafs.Sedierung
Schmerz und Unruhe werden per Infusion gezielt reduziert. Je nach Dosierung bleiben Sie ansprechbar oder schlafen leicht. Sie atmen selbstständig – geeignet besonders für ängstliche Patienten.
Standby
Bei kurzen Eingriffen (v. a. beim Zahnarzt) überwachen wir Kreislauf, Blutdruck und Sauerstoffsättigung. Besonders für ältere oder vorerkrankte Patienten geeignet.Peribulbäranästhesie
Örtliche Betäubung bei Grauer-Star-Operationen, kombiniert mit einer kurzen Schlafmittelgabe. Sehr schonendes Verfahren mit geringer Kreislaufbelastung. Alternativ ist Vollnarkose möglich.Am OP-Tag
Vorher
Erreichbarkeit & Gesundheit
Bleiben Sie am OP-Morgen telefonisch erreichbar. Bei Fieber über 37,5 °C, Husten, Schnupfen oder Infekt sofort Kontakt aufnehmen – der Eingriff muss ggf. verschoben werden.
Essen, Trinken, Rauchen
Sechs Stunden vorher nichts essen, trinken oder rauchen (auch keine Süßigkeiten, Kaugummi, Obst). Klares Wasser oder Tee ohne Milch sind bis zwei Stunden vor dem Eingriff nach Rücksprache erlaubt.
Medikamente
Regelmäßige Medikamente können meist auch am OP-Tag eingenommen werden. Bei blutverdünnenden Mitteln besprechen wir das Vorgehen individuell.
Schmuck & Prothesen
Kontaktlinsen, herausnehmbare Zahnprothesen (nach Rücksprache), Piercings und Schmuck vor dem Eingriff ablegen und sicher verwahren.
Was Sie mitbringen sollten
- Krankenversichertenkarte
- Ausgefüllte Aufklärungsbögen (OP & Anästhesie)
- Ergebnisse von Voruntersuchungen (Labor, EKG, Röntgen)
- Ggf. Blutgruppenausweis oder Mutterpass
- Bequeme Kleidung (auch über Verbänden tragbar)
- Etwas zum Lesen für Wartezeiten
- Ggf. Verpflegung für nach der OP, Blutzuckermessgerät, Tabletten oder CPAP-Maske
-Keine Wertsachen oder größere Geldbeträge
Nachher
Begleitperson
Ihre Begleitperson muss unmittelbar nach dem Eingriff telefonisch erreichbar sein, Sie abholen und die ersten 24 Stunden bei Ihnen bleiben.
Schonen & Trinken
Schonen Sie sich und achten Sie auf ausreichende Flüssigkeitszufuhr. Stehen Sie nach der OP nicht allein auf – bitten Sie das Pflegepersonal um Hilfe.
24-Stunden-Verbote
- Kein Alkohol, kein Rauchen
- Keine Teilnahme am Straßenverkehr
- Keine Maschinen bedienen
- Keine wichtigen Entscheidungen oder Verträge
- Beruhigungs-/Schlafmittel nur nach Rücksprache
Alarmsignale
- Fieber über 38,5 °C oder Schüttelfrost
- Erschwerte Atmung
- Starke Schmerzen, Schwellung oder Rötung der Wunde
- Anhaltende Übelkeit oder Erbrechen
- Starke Kopfschmerzen, Nackensteife oder Rückenschmerzen
- Nachblutungen über Regelstärke (nach gynäkologischen Eingriffen)
- Kribbeln, Taubheit, Verfärbungen an Fingern/Zehen nach Verband/Gips
Bleiben Sie am Abend nach dem Eingriff telefonisch erreichbar.
Narkose beim Zahnarzt
Kostenübernahme gesetzliche Krankenversicherung
Die GKV übernimmt die Kosten nur in bestimmten Fällen:- Kinder bis 12 Jahre, bei denen eine Behandlung ohne Narkose nicht möglich ist
- Patienten mit geistiger oder körperlicher Behinderung
- Patienten mit ärztlich anerkannter ausgeprägter Angststörung (Fachärztliches Attest erforderlich)
